Hagenbach trödelt! Großer Hofflohmarkt Ende Juni
Am Samstag, 28. Juni 2025 organisiert die Stadt Hagenbach zum ersten Mal einen Hofflohmarkt im gesamten Stadtgebiet!
Von 9 bis 14 Uhr können Bürgerinnen und Bürger auf ihrem eigenen Grundstück, zum Beispiel in der Hofeinfahrt oder im Garten, gut erhaltene, gebrauchte Dinge, wie Kleidung, Mobiliar oder Spiele verkaufen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist ab Mitte Februar 2025 möglich.
Gemeinsam für eine rege Beteiligung in der Nachbarschaft und viele Besucher von außerhalb
Für alle Teilnehmenden organisiert die Stadt Hagenbach eine Werbekampangne, u.a. mit interaktiver Karte. Es werden Werbemittel, bestehend aus Flyern und Plakaten, zur Verfügung gestellt. So können auch Nachbarn, Freunde oder Arbeitskollegen zur Teilnahme oder zum Besuch angeregt werden.
Unser Ziel: Je mehr Markierungen und damit Verkaufsstellen auf der Karte in einer Straße zu finden sind, desto attraktiver wird die Nachbarschaft für potenzielle Käufer und Käuferinnen. Und das bringt die Flohmarkt-Kassen zum Klingen und der Secondhand Markt wird zu einem kleinen Nachbarschaftsfest.
Tipps für einen erfolgreichen Hofflohmarkt
- Registrieren Sie ab Mitte Februar Ihren Hof als Verkaufsstelle über das Anmeldeformular. So können interessierte gezielt Ihren Hof ansteuern
- Helfen Sie dabei, den Hofflohmarkt Hagenbach bekannt zu machen, indem Sie das Plakat an Ihrem Hoftor oder auf Ihrer Arbeitsstelle aufhängen, Flyer in gut frequentierten Geschäften auslegen und anderen von Ihrer Teilnahme erzählen.
- Motivieren Sie Ihre Nachbarschaft mitzumachen. Je mehr Verkaufsstellen in Ihrer Straße auf der Karte zu finden sind, desto interessanter ist Ihre Nachbarschaft für Käufer und Käuferinnen. Dazu stellt Ihnen die Stadt kostenfrei Flyer zur Weitergaben zur Verfügung.
- Präsentieren Sie Ihre Schätze im besten Licht, indem Sie unterschiedliche Ebenen als Verkaufsfläche nutzen. So können Sie die schönsten Sachen auf einem Tisch anordnen, Schuhe oder andere mittelgroße Gegenstände auf einer Kiste davor und größere Spiel- oder Dekosachen auf dem Boden.
- Die obligatorische „Kruschdl-Kischd“ darf an keinem Stand fehlen. Stellen Sie eine Kiste mit Artikeln auf und beschriften Sie die Kiste beispielsweise mit „je 3 Euro“, das lockt die Jäger und Sammler in den Besuchern hervor.
- Sorgen Sie für eine gute Übersicht: Ordnen Sie beispielsweise Kinderkleidung nach Größen sortiert an und beschriften Sie alle Artikel mit Ihrem Wunschpreis. So können Käuferinnen und Käufer schneller die Objekte ihrer Begierde finden.
- Ob Sonne oder Regen, der Hofflohmarkt findet bei jedem Wetter statt. Stellen Sie sich daher rechtzeitig auf alle Eventualitäten ein und schützen Sie Ihre Schätze vor Regen und sich selbst vor zu viel Sonne!
Die wichtigsten Hofflohmarkt-Regeln auf einen Blick
Auch ein Hofflohmarkt bedarf einiger Regeln, welche beachtet werden müssen:
- Es darf nur auf Privatgrund (Erlaubnis des Vermieters ist einzuholen) verkauft werden; das Anbieten und Verkaufen auf öffentlichen Straßen, Gehwegen oder Plätzen ist nicht erlaubt.
- Der Verkauf ist nur von Privatpersonen an Privatpersonen gestattet, ein kommerzieller Verkauf ist nicht gestattet.
- Der Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht gestattet. Hierzu ist wie bei allen Veranstaltungen eine Gestattung erforderlich, die jeder Verkäufer selbst beim Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung beantragen muss.
- Die Stände sollen während der Zeit von 9 bis 14 Uhr geöffnet und gekennzeichnet sein, zum Beispiel durch das Plakat, Luftballons oder andere Dekoartikel.
- Wichtig: Jeder Teilnehmende handelt vollständig auf eigene Rechnung, Haftung und Verantwortung. Es gibt keinerlei Versicherungsschutz durch die Stadt Hagenbach.